Richtlinien
Die Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Rettungsdiensten und die Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4
wurden von der GDK-Plenarversammlung verabschiedet.
Anerkennungen nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab Q3 2022 möglich sein. Nach der Fertigstellung der Handbücher (Q2) steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen zu Verfügung.
Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten 2022
Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4