Beschluss des Bundesrates zu den Änderungen der SKV, VZV und FV
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Bundesrat am 22. Juni 2022 die Änderung der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV), der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Fahrlehrerverordnung (FV) beschlossen hat. Die Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft.
Für Rettungsdienste relevant ist aus IVR Sicht Artikel 33 Absatz 5 E-VZV (neu), sehen Sie dazu die Umsetzung der Motionen 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!»
Für weiterreichende Informationen beachten Sie bitte das Informationsschreiben und die Dokumente im Anhang. Sie finden die Medienmitteilung unter der folgenden Adresse: Schnellere Verfahren sowie Erleichterungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer beim Ausweisentzug (admin.ch)