Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSMFachorgans an seiner Sitzung vom 9. März 2023 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3–5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen:
Die Behandlung von Schwerverletzten wird der hochspezialisierten Medizin zugeordnet.
Spitalliste für die hochspezialisierte Medizin: hier