- Die Rolle der Geschäftsprüfungskommission ist im Rahmen der Neuorganisation abzustimmen. Hierzu wird das Präsidium gemeinsam mit der GPK einen Termin für die künftige Aufgabenverteilung besprechen.
- Die Halbjahresbilanz zeigt eine Angleichung an den Haushaltsplan, die Situation der Kreditoren und Debitoren ist im Normbereich.
- Fachpersonalmangel im Rettungswesen – Ausnahmebewilligung: Auf Antrag der kantonalen Aufsichtsbehörde berücksichtigt der IVR bei der Beurteilung die Nicht-Erfüllung der Kriterien der Personalbesetzung (Rettungsdienst und Sanitätsnotrufzentrale) im Anerkennungsverfahren. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Bereichsleiter.
- Die Firma BST hat einen Workshop zum Thema Zukunft der Rettungskette veranstaltet. Der IVR hat daran teilgenommen und konnte die spannenden Themen wiedererkennen. Auf welche Art die Erkenntnisse durch BST kommuniziert werden ist noch offen.
- Gerne weisen wir nochmals auf den 12. Mai 2023 hin: an diesem Nachmittag werden wir die Mitgliederversammlung und anschliessend das Netzwerktreffen IVR durchführen. Die Einladungen dazu, mit Ort und genauen Zeiten, werden noch folgen.
Die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) schreibt infolge eines Beschlusses des Staatsrats vom 22. Juni 2022 den Betrieb einer Tag- und Nachtambulanz in Fiesch aus (vgl. beiliegende Medienmitteilung).
Sie sind ein Anbieter, der die erforderlichen Leistungen gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. e VOSR möglicherweise erbringen könnte. Sie finden nachstehend alle Informationen zur entsprechenden Ausschreibung.
Die Richtlinien sowie die Handbücher zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze (S3) und Patiententransporte (S4) stehen nun in allen Sprachen (DE, FR, IT) zum Download bereit.
Das Handbuch zu den überarbeiteten Richtlinien für die Anerkennung von Rettungsdiensten wurde veröffentlicht und ist hier zu finden. Ab 01. Januar 2023 sind Anerkennungen nach den neuen Richtlinien möglich. Anerkennungen nach den Richtlinien 2010 sind noch bis 31. Dezember 2023 durchführbar.
- Jann Rehli leitete als neuer Präsident die Sitzung und Susanne Schwörer nahm als neu gewähltes Vorstandsmitglied zum ersten Mal teil.
- Die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder wurden besprochen und zugeteilt. Jedes Mitglied hat ein Aufgabengebiet und so können wir die Themen gezielt durch den Vorstand begleiten.
- Nicolas Senn wurde zum neuen Vizepräsidenten gewählt und wird so in Abwesenheit des Präsidenten die Fortführung der Geschäfte sicherstellen
- Es wurde der Auftrag erteilt, ein Grobkonzept des Aufgabengebiet (inkl. Zielgrössen) für das Rettungswesen Schweiz zu erstellen. Ziel ist es, die Notwendigkeit und Umsetzungsvorstellung eines solchen Dokumentes zu skizzieren. Es hilft die Funktionsweise der Rettungskette zu beschreiben und verstehen.
- An der letzten Mitgliederversammlung haben wir die nächste für den 12. Mai angekündigt. Der Schweizer Kongress für Notfallmedizin wurde nun aber auf den 6./.7 Juni 2023 verschoben. Wir haben nun beschlossen die MV trotzdem am 12. Mai durchzuführen und im Anschluss zum Netzwerktreffen IVR einzuladen. Somit unbedingt den Nachmittag vom 12.5.2023 reservieren!
- Der IVR wurde bezüglich Vorgaben zu den Personalkriterien in den Anerkennungsrichtlinien angesprochen. Aufgrund des akuten Fachkräftemangel in der Schweiz, ist eine Besetzung gemäss diesen Richtlinien nicht immer möglich. Es wird nun ein Papier erstellt, unter welchen Bedingungen, ausnahmsweise von den Vorgaben abgewichen werden kann. Dieses soll den Beteiligten zur Orientierung dienen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um abzuweichen.
- Seitens IVR wird ein Treffen mit den Playern der Rettungskette lanciert. Hierzu werden VRS, SGNOR, Forum für Berufsbildung, Verband Bildungszentrum Schweiz und das Schweizerische Rote Kreuz eingeladen. Es soll eine gemeinsame Sicht auf die Rettungskette diskutiert werden (wo stehen wir, welche Herausforderungen sollen wir anpacken)
- Die Terminologie IVR wurde komplett überarbeitet und wird in der zweiten Jahreshälfte auf unserer Website zur Verfügung stehen.
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Bundesrat am 22. Juni 2022 die Änderung der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV), der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Fahrlehrerverordnung (FV) beschlossen hat. Die Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft.
Für Rettungsdienste relevant ist aus IVR Sicht Artikel 33 Absatz 5 E-VZV (neu), sehen Sie dazu die Umsetzung der Motionen 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!»
Für weiterreichende Informationen beachten Sie bitte das Informationsschreiben und die Dokumente im Anhang. Sie finden die Medienmitteilung unter der folgenden Adresse: Schnellere Verfahren sowie Erleichterungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer beim Ausweisentzug (admin.ch)
Die Impressionen des SCHWEIZER KONGRESS FÜR NOTFALLMEDIZIN 2022 sind online.
Der bisherige Vize-Präsident Jann Rehli wurde an der jüngsten Mitgliederversammlung des IVR einstimmig zum neuen Präsidenten gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Roman Wüst an, welcher den Verband in den schwierigsten Zeiten seines Bestehens geleitet hat.
Die Versammlung folgte der Empfehlung des Gesamtvorstandes. Ziel ist es eine Kontinuität und Konsolidierung sicherzustellen. Gleichzeitig soll das präsentierte Zielbild 2026 verfolgt werden. Jann Rehli verfügt über ein grosses Wissen in der Welt des Rettungswesens und ein ausgezeichnetes berufliches Netzwerk. Seine Kompetenzen wird er zur Stärkung des IVR einsetzen. Gemeinsam mit den weiteren Gremien und der Geschäftsstelle wird es gelingen, die Interessen des Rettungswesens in der Schweiz zu positionieren.
Die Mitgliederversammlung verabschiedete Roman Wüst, dankte ihm für seine hervorragende und sehr geschätzte Präsidentschaft und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.
Die Versammlung hat Jürg Bärtschi (Vertreter der GDK) für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Als neues Vorstandsmitglied wurde Susanne Schwörer gewählt, welche wir herzlich begrüßen und ihr viel Erfolg wünschen.
Die ukrainische Botschaft in der Schweiz benötigt ausgemusterte Rettungswagen und verschiedene medizinische Hilfsmittel. Wenn Sie Material haben, das Sie in das Kriegsgebiet entsenden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft, am besten per E-Mail.
Update 18.05.2022: Die Botschaft teilt mit, dass ihre Telefonleitungen überlastet sind und bittet darum, nur E-Mails als Kontaktkanal zu nutzen. In diesem Fall richten Sie Ihre E-Mails bitte an: nbruno79@yahoo.it und Kopie zur Information an nikita.ostrovskyi@mfa.gov.ua
Ab sofort sind Anmeldungen für die Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransportdienste S4 möglich. Der IVR gewährt allen, welche sich im 2. und 3. Quartal 2022 für die Anerkennung im 2023 anmelden, einen Rabatt.
- Kosten Anerkennung S3/ S4: CHF 5000.00 anstelle von CHF 5500.00
- Kosten Anerkennung S4: CHF 3000.00 anstelle von CHF 3300.00
Die Handbücher zu den Richtlinien erscheinen im August 2022.