Am Donnerstag 14.04.2022 findet der Nationale Tag der Notrufnummer 144 statt.
Folgende Organisationen bieten einen Einblick:

  • Rettung Aargau West – AKB Bank Platz 74, Aarau
  • SPS Ambulances – Fontaine de la Justice, Neuchâtel
  • Rettungsdienst Schaffhausen – Herblinger Mark, Schaffhausen
  • Hemostaz – Place de l`europe, Lausanne
  • Commune Val-de-Travers – Grand-Rue 23, Couvet
  • Rettungsdienst See-Spital – Seestrasse 80, Horgen
  • Rettungsdienst Winterthur – Wache Nord, Andelfingen
  • Reasco AG – Online
  • Rettungsdienst SVAR – Migros, Speicherstrasse 8, Teufen
  • AAA & Rescue Academy – Rathausplatz, Wettingen
  • SIS des montagnes neuchatelaise – Espacité, La Chaux-de-Fonds
  • Ambulanz Saastal – Postplatz, Saas-Fee
  • Rettungsdienst Mittelbünden – Agrola/Landi, Thusis
  • Rettungsdienst Baden & Samariter Baden – Schlossbergplatz, Baden
  • Rettung Basel-Stadt – Online, Social Media
  • Federazione Cantonale Ticinese Servizi Ambulanza – Online, Social Media
  • Rettungsdienst Appenzell Innerrhoden – Landsgemeindeplatz, Appenzell
  • Schutz & Rettung Zürich – Online, Social Media

Q-Labels 

Die neue Rettungskette, die das präklinische System und insbesondere unser GDK-Mandat grafisch zusammenfasst, hat einen roten Faden geschaffen, der alle unsere Aktivitäten miteinander verbindet. Auf der Grundlage dieses Prinzips haben wir eine Neugestaltung unserer Qualitätslabel vorgenommen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine gezieltere Farbauswahl je nach Position in der Rettungskette (Laien vs. Profis, spontan vs. organisiert) und eine einheitliche Sprache, nämlich Englisch. Diese neuen Q-Labels sind für anerkannte Dienste ab sofort im Shop erhältlich. Hier gehts zum Shop

 Stellenanzeigen 

 Offenen Stellen auf unsere Internetseite werden ab sofort 3 Monate anstelle von 2 Monate veröffentlicht. 

Der IVR versendet neu in regelmässigem Abstand via Newsletter Informationen. Eine Anmeldung ist für jedermann möglich.
Sie können sich gerne hier für den Newsletter anmelden.

Die Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Rettungsdiensten und die Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4
wurden von der GDK-Plenarversammlung verabschiedet.
Anerkennungen nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab Q3 2022 möglich sein. Nach der Fertigstellung der Handbücher (Q2) steht Ihnen die Geschäftsstelle für Fragen zu Verfügung.

Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten 2022

Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4

Der Bundesrat hat Ende 2018 die Führerausweisvorschriften revidiert. Im Vernehmlassungsverfahren ist mehrheitlich befürwortet worden, dass:

  • eine neue Führerausweiskategorie geschaffen wird, die u.a. zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen unabhängig von Gesamtgewicht und Platzzahl berechtigt;
  • mit dem Führerausweis der Kategorie B oder C oder der Unterkategorie C1 im Binnenverkehr auch Anhänger der medizinischen Versorgung des Bevölkerungsschutzes unabhängig vom Gewicht mitgeführt werden dürfen.

Dem Vernehmlassungsergebnis zu diesen Themen und einem Bedürfnis aus der Praxis soll Rechnung getragen werden. Damit wird auch die Gleichstellung der verschiedenen Organisationen ermöglicht.

Der IVR hat sich aktiv dafür eingesetzt, so dass nun auch Rettungsdienste von dieser Änderung profitieren. Diese Weisungen treten am 01. November 2021 in Kraft

Weitere Informationen finden Sie hier.

Anfang Jahr wurde die PEACE Studie in JAMA veröffentlicht (open access) und steht uns allen zu Verfügung. Um was geht es?

Die internationale guidelines empfehlen ein 12 Ableitungs-EKG nach ROSC (Return of spontaneous circulation), das Zeitintervall zwischen Wiederherstellung des spontanen Kreislaufes und die Durchführung des EKG wird aber nicht definiert. Häufig weisen 12 Ableitungs-EKGs unmittelbar nach ROSC STEMI Zeichen vor, aber wie viele davon sind tatsächlich STEMI?

Eine 3-Länder (I/A/CH) Studie mit Schweizer Teilnahme des Kanton Tessin, hat nun diese EKGs und die Zeitintervalle im Zusammenhang analysiert. Was ist rausgekommen? Wir lassen Euch das selbst herausfinden, aber das Ergebnis ist interessant und regt zu weiteren Untersuchungen im Hinblick auf zukünftige Post-ROSC-Richtlinien an.

Hirnschlag (Stroke) gehört zu den Krankheitssituationen, in welcher der Verlauf sehr zeitabhängig ist und somit die therapeutische Hilfsfrist einen massgeblichen Anteil für das Outcome des Patienten hat.

Der IVR hat zusammen mit der Schweizerischen Hirnschlag Gesellschaft, der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft, der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz, an den Schweizer Leitlinien für die Prähospitalphase beim akuten Hirnschlag, gearbeitet.

Die Schweizerische Hirnschlag Gesellschaft hat dieses Dokument sowohl im SWISS MEDICAL FORUM Journal (Deutsche Version) wie auch im CLINICAL and TRANSLATIONAL NEUROSCIENCE Journal (Englische Version) publiziert. Beide Dokumente sind open access, dürfen also frei verteilt werden.

Am 12. Oktober lancierte übrigens die Schweizer Herzstiftung Ihre nationale Präventionskampagne „Hirnschlag erkennen. Leben retten“ mit dem Ziel die wichtigsten Hirnschlagsymptome in der breiten Bevölkerung bekannt zu machen, sowie über das richtige Verhalten im Notfall – das unverzügliche Wählen der Nummer 144 – aufzuklären.

Weitere Informationen: http://www.hirnschlag.ch

Welche Berufsgruppe ist am meisten vertreten im Schweizer Rettungswesen? Sind nur die Schweizer Rettungshelikopter 24/7 verfügbar? Benutzen alle Sanitätsnotrufzentralen standardisierte Abfrage-Algorithmen?

Vergleichen Sie die Schweiz mit anderen Europäischen Ländern was die präklinische Versorgung des Herzkreislaufstillstand betrifft. In der am 19. Oktober im Scandinavian Journal of Trauma, Resuscitation and Emergency Medicine veröffentlichten Übersicht, finden Sie viele interessante Informationen.

Description of Emergency Medical Services, treatment of cardiac arrest patients and cardiac arrest registries in Europe

Die folgenden zehn Thesen sollen den Handlungsrahmen für eine umfassende, grundlegende und interprofessionelle Neuausrichtung der klinischen und organisatorischen Strukturen bei der Reanimation und Nachsorge von Kindern bilden. Die folgenden Thesen und Grundprinzipien werden auch vom österreichischen, schweizerischen und deutschen Reanimationsrat (ARC, SRC, GRC) befürwortet.
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