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Basisreglement First Aid
Einheitliche Qualitätssicherung
Die Ausbildung in der Ersten Hilfe nimmt heutzutage eine wichtige Rolle im Rettungswesen ein. Nicht nur im Bereich der Nothelfer sind die Anforderungen gestiegen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst worden. Eine einheitliche Qualitätssicherung wird einerseits durch die behördlichen Instanzen gefordert und anderseits von der Praxis als nützliches und notwendiges Instrument gewünscht.
In den Richtlinien und den dafür erstellten Reglementen wurde festgelegt, welche Strukturen, Prozesse und Abschlüsse vorhanden sein müssen, um die Anerkennungen nach den Richtlinien des IVR zu erlangen.
Entscheidet sich die Ausbildungsorganisation, eine Qualitätssicherung zu betreiben, sollten die Mitarbeiter miteinbezogen werden. Qualitätssicherung kann auch als Instrument zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung eines Unternehmens eingesetzt werden.
Tobias Meyre
+41 (0) 31 320 11 46
FAQ First Aid
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Sie haben eine Ausbildung im Gesundheitswesen und möchten sich einstufen lassen?
Folgende Berufe sind beim IVR äquivalent zu den Stufen 1-3. Nach der erfolgten Einstufung können Sie sich direkt bei einer IVR anerkannten Ausbildungsorganisation für einen Ersthelferkurs anmelden.
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Folgende Dokumente müssen inklusive diesem Formular eingereicht werden. Bitte stellen Sie uns ein einziges PDF-Dokument per Mail zu.
Kursleiter Stufe 1 & 2 werden durch IVR Anerkannte Ausbildungsorganisationen beurteilt.
Schicken Sie den Antrag pro Person in einer einzelnen Mail an info@ivr-ias.ch
Falls die Dokumente nicht vollständig eingereicht werden, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
Die Kosten belaufen sich im auf CHF 50.–, sofern die Berufsbezeichnung auf der Äquivalenzliste vermerkt ist. Andernfalls können Kosten bis zu 650.—anfallen.