Richtlinien 2022 »
Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten 2022.
Einheitliche Qualitätssicherung
Qualitätssicherung nimmt heutzutage im Gesundheitswesen einen festen Platz ein. Das streben nach Verbesserung der Betriebsführung und der Betriebsorganisation wird im Rettungsdienst hoch geschrieben.
In den Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten wird festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit ein Rettungsdienst die IVR-Anerkennung erwerben kann.
Die Richtlinien des IVR stützen sich auf die drei Aspekte Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und berücksichtigen den Qualitätskreislauf Plan –Do –Check –Act und Elemente der kontinuierlichen Verbesserung.
Wir verstehen uns als fördernde und unterstützende Organisation im präklinischen Rettungswesen und nicht als Aufsichtsorganisation.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat am 25. November 2021 Folgendes beschlossen:
Die Kantone werden angehalten, im Rahmen ihrer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit den Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Rettungsdiensten zu folgen. In Rettungsdiensten, die nachweislich und mehrheitlich in schwierigem topographischem Gebiet im Einsatz sind, ebenso, wenn wegen engen Durchfahrten oder Unterführungen der Einsatz von einem Rettungswagen (Typ C) verunmöglicht ist, können kleinere Ambulanzfahrzeuge (Typ B) mit der Ausrüstung von Rettungswagen (Typ C) eingesetzt werden.
Deutsch
+41 (0) 31 320 11 40
Französisch/Italienisch
+41 (0) 31 320 11 42
Terminologie des IVR
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