Richtlinien 2024
Richtlinien zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144
Qualitätssicherung der SNZ 144
Qualitätssicherung nimmt heutzutage im Gesundheitswesen einen festen Platz ein. Das Streben nach Verbesserung der Betriebsführung und der Betriebsorganisation wird in den Sanitätsnotrufzentralen 144 gross geschrieben.
In den Richtlinien zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144 wird festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit eine SNZ 144 die IVR-Anerkennung erwerben kann.
Die Richtlinien des IVR stützen sich auf die drei Aspekte Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und berücksichtigen den Qualitätskreislauf Plan –Do –Check –Act und Elemente der kontinuierlichen Verbesserung.
Die Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen werden von der GDK-Plenarversammlung verabschiedet.
Den Kantonen wird empfohlen, im Rahmen ihrer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit den Richtlinien des IVR zu folgen.
Deutsch
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Französisch/Italienisch
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