In den Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4 wird festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit ein Unternehmen die entsprechende IVR-Anerkennung erlangen kann. Anerkennungen werden erstmals ab 01. Januar 2023 durchgeführt. Interessierte Unternehmen dürfen sich ab sofort mit uns in Verbindung setzten.
Die Richtlinien des IVR stützen sich auf die drei Aspekte Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und berücksichtigen den Qualitätskreislauf Plan –Do –Check –Act und Elemente der kontinuierlichen Verbesserung.
Wir verstehen uns als fördernde und unterstützende Organisation der Patiententransporten und nicht als Aufsichtsorganisation.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat am 25. November 2021 Folgendes beschlossen:
Es obliegt den kantonalen Behörden, die Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4 als verbindlich zu erklären. Die Kantone können sich auch innerhalb der Regionalkonferenzen auf ein einheitliches Vorgehen einigen.